Stillen und Arbeiten – geht das? Viele Mütter fragen sich, ob sie abstillen müssen, wenn sie in den Beruf zurück kehren, v.a. in Liechtenstein und der Schweiz, wo die Karenz lediglich 20 bzw. 16 Wochen dauert, der Berufseinstieg also meist noch in die Vollstillzeit fällt wenn man nicht noch Gebrauch vom unbezahlten Elternurlaub macht (was ich nur empfehlen kann!).
Die meisten Mütter arbeiten aber in Teilzeit weiter und können Stillen und Erwerbstätigkeit prima verbinden. Morgens und abends sowieso aber es gibt auch für “zwischendurch” immer eine Lösung wenn man es denn möchte:
Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, stillenden Müttern Raum und Zeit zum Abpumpen oder Stillen zur Verfügung zu stellen. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten:
Alles ist recht und gut solange sich Mutter, Kind und Betreuungsperson(en) dabei wohl fühlen und kein Stress entsteht und auch der Arbeitgeber (hoffentlich!) dahinter steht. Für viele Mütter ist die Stillpause eine tolle Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit zu erholen und aufzutanken (für das Kind auch 😉 Füsse hoch, Augen zu und geniessen…
Pumpen ist natürlich etwas unpersönlicher, aber routinierte Mütter können auch diese Auszeit geniessen: Augen zu, Musik oder Hörbuch an, an etwas Schönes denken und sich freuen, dass die volle Brust entleert wird und nicht mehr spannt.
Abstillen nur wegen des Arbeitens “lohnt” sich in den seltensten Fällen. Auch wenn man in den ersten Wochen regelmässig während der Arbeitszeit abpumpen oder stillen musst, so ist die Vollstillzeit bald vorbei und das Kind wird während der Abwesenheit der Mutter mit Beikost satt.
Zudem kommt man ohne das Abstillen noch lange in den Genuss der vielen Vorteile des (Langzeit-)Stillens, auf die man ansonsten verzichten müsste. Das Stillen spendet zudem gerade fremdbetreuten Kindern die notwendige Sicherheit und wirkt sich oft positiv auf die Eingewöhnung aus.
Kinder können übrigens sehr wohl unterscheiden, dass sie zuhause (in den Schlaf) gestillt oder mit der Brust getröstet werden, in der Kita oder bei der Tagesmutter etc. jedoch nicht. Es findet sich dort genau so ein Weg wie zuhause mit dem Papa bspw.
Also bitte Vorsicht bei Sätzen wie “Solange Sie stillen, wird sich ihr Kind nicht lösen können.” oder “Sie müssen abstillen bevor Sie Ihr Kind bei uns eingewöhnen.” Hier handelt es sich vermutlich nicht gerade um eine bindungs- und bedürfnisorientierte Kinderbetreuung. Man sollte aber auf jeden Fall versuchen, die entsprechende Fachperson vom Gegenteil zu überzeugen…
Auch sollte man vor allfälligen Ausflüchten gefeit sein wenn es darum geht, dem Kind die abgepumpte Muttermilch zukommen zu lassen. Eine gute Kinderbetreuung nimmt diese bedenkenlos entgegen, bewahrt sie im Kühlschrank auf und erwärmt und verfüttert sie ans Kind.
Man darf sich als Mutter aber darauf einstellen, dass das Kind nach ihrer Ankuft aus der Arbeit gerne nachholt, was es verpasst hat und intensiv trinkt. Auch dies soll die Mutter als Gelegenheit nehmen, nach der Arbeit die Füsse hochzulegen, sich mit dem Kind auf’s Sofa zurückzuziehen und in Ruhe die Zweisamkeit zu geniessen.
erhältlich bei La Leche League Schweiz
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